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2. Steuerverweigerung aus Gewissensgründen
2.4. Rechtsprechung
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Gericht: Finanzgericht Baden-Würtemberg
Datum: 1992-06-17
Az.: 5 K 301/91
Eine Klage gegen die Festsetzung eines Solidaritätszuschlages mit der Begründung, der Solidaritätszuschlag diene der Finanzierung des Golfkrieges und der Kläger könne es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, hierzu einen Beitrag zu leisten, ist aus den Gründen des Urteils des BFH v. 6.12.1991 (III R 81/89) unbegründet. pt
Fundstelle:
unveröffentlicht